Heilpraktiker Psychotherapie | Heilpraktikerin Psychotherapie
Allgemeines zur Heilpraktikerausbildung Psychotherapie
Heilpraktiker Psychotherapie | Heilpraktikerin Psychotherapie
Wer in Deutschland psychotherapeutisch tätig sein will, braucht hierzu eine staatliche Erlaubnis. Ohne Studium besteht die Möglichkeit, eine Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz zu erlangen, die nach einer Eignungsprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt erteilt wird.
Wie werde ich Heilpraktiker/in für den Bereich der Psychotherapie?
1. Psychotherapeutische Werkzeuge erlernen
Ausbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren, z.B. Ganzheitliche Psychotherapie, Gesprächstherapie, Atem- und körperzentrierte Psychotherapie, Kunst-, Gestalt-, Tanz- oder Familientherapie usw.
2. Theoretisches Wissen erwerben
Prüfungsvorbereitungskurs besuchen, um sich die notwendigen diagnostischen Fähigkeiten und theoretisches Wissen über psychiatrische Erkrankungen anzueignen, auch solche die er nicht behandeln darf.
3. Überprüfung durch das Gesundheitsamt
- schriftlicher Teil (28 Multiple-Choice-Fragen), Bearbeitungszeit 55 Minuten
Wenn Sie 21 Fragen richtig beantwortet haben, dann erfolgt die Zulassung zur mündlichen Überprüfung. - mündlicher Teil
In der mündliche Überprüfung, wird geprüft, ob Sie die Fähigkeit besitzen Menschen mit psychischen Erkrankungen fachgerecht psychotherapeutisch zu behandeln. Des Weiteren erhalten Sie eine Fallgeschichte, bei der es darum geht die richtige Diagnose zu stellen und zu erläutern, wie Sie in dem Fall weiter vorgehen.
Inhalte der staatlichen Heilpraktikerprüfung Psychotherapie:
- theoretische Kenntnisse, um die eigene psychotherapeutische Tätigkeit gegenüber der Tätigkeit eines Arztes (Psychiater, Neurologe etc.) abzugrenzen
- ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf die einschlägigen Krankheitsbilder
- die Befähigung, seelische Krankheiten und Leiden zu erkennen, um therapeutisch auf den Befund zu reagieren, so dass der Patient durch die konkrete Behandlung keinen gesundheitlichen Schaden erleidet. Umgang mit Gefährdungs- und Krisensituationen
- Kenntnisse aus einigen Gesetzen
- die Befähigung, Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln
Voraussetzungen für die Prüfungszulassung
Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie
- das 25. Lebensjahr vollendet haben
- mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben
- die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen (Führungszeugnis, Erklärung über Strafprozessverfahren, Gesundheitszeugnis, nicht älter als drei Monate bei Antragstellung beim Gesundheitsamt)
- sich einer Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt unterziehen
- die deutschen Sprache hinreichend beherrschen
Antragstellung
Für die Wahl Ihres Prüfungsortes und die Anmeldung zur Prüfung haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Antragstellung beim zuständigen Landratsamt/Ordnungsamt Ihres Wohnsitzes (übliches Vorgehen)
- bei dem Landratsamt/Ordnungsamt des Ortes, an dem Sie planen, sich niederzulassen (Nachweis meist erforderlich)
Termine
Die Überprüfungen werden in Bayern einheitlich durchgeführt, und zwar jeweils
- am 3. Mittwoch im März
- am 2. Mittwoch im Oktober
Die mündlichen Prüfungen beginnen je nach Prüfungsort i.d.R. zwei bis vier Wochen nach der schriftlichen Prüfung und finden in einem Zeitraum von 1 bis 3 Monaten statt.
Anmeldung
Überprüfung im März: Anmeldung vom 01.07. bis 15.12 des Vorjahres
Überprüfung im Oktober: Anmeldung vom 01.01. bis 15.06. des laufenden Jahres.
Zum Teil gibt es eine Warteliste für die Prüfungszulassung.
Notwendige Unterlagen
Die genauen Unterlagen für die Anmeldung erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer zuständigen
Behörde. Die Kosten für die Antragstellung und Überprüfung betragen ca. 500,- Euro. Die Überprüfungen
können bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholt werden, dabei werden für jede Wiederholung erneut Gebühren erhoben.
Nähere Information hierzu finden Sie zum Beispiel auf der