Aus fachlicher wie methodischer Perspektive besteht kein grundlegender Unterschied zwischen Coaching, Psychologischer Beratung und Psychotherapie. In allen Bereichen können ähnliche Gesprächs- und Interventionsmethoden eingesetzt werden – etwa Techniken der Gesprächsführung, kognitive und lösungsorientierte Verfahren oder Methoden der Ganzheitlichen Psychotherapie.

Als Psychologische/r Berater/in arbeiten Sie ausschließlich mit psychisch gesunden Klienten/innen und bieten keine heilkundliche Tätigkeit im Sinne des Heilpraktikergesetzes an.

Wie werde ich an der Heilpraktikerschule ZeitRaum Psychologische/r Berater/in?

1. Ausbildung zum Life-Balance-Coach

2. Zertifizierung zum/zur Psychologischen Beraterin

Voraussetzungen

  • Zertifikat „Life Balance Coach“ – Erfolgreicher Abschluss inkl. aller genannten Anforderungen
  • Praktische Prüfung – Durchführung einer Einzelarbeit
  • Mündliche Prüfung

Als psychologische/r Berater/in gehören Sie nicht den Heilberufen an.

Psychologische Beratung dient der Unterstützung gesunder Menschen bei persönlichen, beruflichen oder sozialen Themen. Dazu gehören z. B. die Förderung von Selbstreflexion, Entscheidungsfindung, Konfliktlösung oder persönlicher Weiterentwicklung. Sie fallen nicht unter das Heilkundegesetz und zielen nicht auf die Behandlung psychischer Störungen ab.

Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) definiert psychologische Beratung als „jede psychologische Tätigkeit, die der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde dient.“

Daraus folgt:
Liegt keine psychische Störung mit Krankheitswert vor, handelt es sich um Beratung oder Coaching.
Liegt eine psychische Störung vor, ist dies Psychotherapie und darf nur mit entsprechender Heilerlaubnis erfolgen.

Als Psychologische/r Berater/in arbeiten Sie ausschließlich mit psychisch gesunden Klienten/innen und bieten keine heilkundliche Tätigkeit im Sinne des Heilpraktikergesetzes an.

Wichtig ist es, dass Sie niemals den Anschein erwecken, Sie würden Heilkunde betreiben. Diese Vermutung wecken Sie, wenn Sie in Ihrer Außendarstellung Worte nutzen, die auf Krankheiten, Therapie oder Heilung verweisen. Wörter wie, „Heilung“, „Depression“, „Angststörung“, „Gesprächstherapie“, „Gestalttherapie“ sind nicht nur tabu, sondern im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als psychologische/r Berater/in gesetzlich verboten.

Sie dürfen aber aufzeigen, dass Sie mit Kommunikationsmethoden aus einem therapeutischen Verfahren in nicht-therapeutischer Absicht und nicht-therapeutischer Weise arbeiten.

Zielgruppe

Die Ausbildung zum/zur Psychologischen Berater/in ist geeignet für Personen, die

  • beratend mit Menschen arbeiten oder Coaching betreiben möchten
  • die im Bereich der Prävention und Entspannung arbeiten wollen


Mögliche Tätigkeitsfelder
eines/einer Psychologischen Beraters/in

Beratend: eigene Praxis für psychologische Beratung, Coaching für Firmen und in Einzelarbeit Gesprächsmoderation

Pädagogisch: z.B. Kurse für Selbsterfahrung, Entspannung, Stressprävention, Erziehungs- und Sozialberatung

Beruflich: Führungsaufgaben, Teamentwicklung

Privat: Beziehung, Erziehung, Selbsterfahrung